Der Langenscheidt Verlag sucht wie in jedem Jahr DAS Jugendwort des Jahres 2024. Die Top 3 Jugendwörter lauten diesmal "Aura", "Schere" sowie das umstrittene Wort…
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Info (04.05.2023): Aus technischen Gründen war der Briefkasten in den letzten Wochen nicht abrufbar. Jetzt funktioniert er wieder. Bitte schreibt uns gerne erneut.
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Am Dienstagvormittag war die Julius-Hirsch-Halle Pfinztal erfüllt von der Vorfreude und Neugier der neuen FünftklässlerInnen der Geschwister-Scholl-Realschule und des Ludwig-Marum-Gymnasiums, die den Start an den…
Es geht los! Mit allen Schülerinnen und Schülern der Klassen 6 bis 10 starten wir am Montag, 09. September 2024 um 7.45 Uhr in der…
Zum Download stehen folgende Dateien bereit:
Ruhe bewahren und immer wieder versuchen sich einzuloggen! Bis das klappt an Wochenplänen weiterarbeiten oder Hausaufgaben erledigen. Manchmal werden über verschiedene Klassenverteiler kurzfristig weitere Informationen verschickt. Daher Emails und anderweitige Nachrichten abrufen.
Die Online-Krankmeldung oder telefonische Entschuldigung ist nur eine Vorabinformation für uns. Sie müssen für die Fehltage Ihres Kindes eine schriftliche Entschuldigung drei Tage nach der telefonischen oder Online-Krankmeldung nachreichen. Sie können alternativ auch eines der Formulare im Schuljahresplaner Ihres Kindes ausfüllen.
Während der Fernunterrichtsphasen reicht es, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn die schriftlichen Entschuldigungen am ersten Präsenztag seinen Klassenlehrer*innen übergibt. An Prüfungstagen muss bei einer Erkrankung noch am selben Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Das gilt nicht nur für schriftliche, sondern auch für mündliche Prüfungen.
Merken Sie sich die Zugangsdaten, löschen Sie danach die App vom Handy und laden Sie diese erneut. Loggen Sie sich erneut ein.
Gehen Sie zeitnah auf die Person zu, die die Entscheidung getroffen hat. Sie können eine Mail zur Terminvereinbarung schreiben oder Ihren Gesprächswunsch mit der entsprechenden Person über das Sekretariat weitergeben. Häufig sind Missverständnisse Ursache von Verärgerung.
Sollten Ihre Bedenken in diesem Gespräch nicht beseitigt werden, haben Sie die Möglichkeit entsprechend unseres „Leitfadens für Eltern im Beschwerdefall“ vorzugehen.
1.Gelingensbedingung
Liegt ein Konflikt vor, bewerten Sie sachlich, welchen Schweregrad er hat. Prüfen Sie ehrlich und ruhig, ob eine Konfliktaustragung tatsächlich notwendig ist. Reagieren Sie nicht sofort, sondern warten Sie einen Tag und wägen Sie dann nochmals ab.
2.Gelingensbedingung
Sind Sie zum Schluss gekommen, dass ein ernsthaftes Problem vorliegt, suchen Sie zuerst den direkten Kontakt mit dem Konfliktpartner.
3.Gelingensbedingung
Überspringen Sie keine Ebene, denn mangelnde Offenheit schafft Misstrauen beim Empfänger Ihrer Beschwerde. Vereinbarungen über den Kopf des Beschwerdeempfängers trifft die Schulleitung nicht!
Auch werden anonyme Beschwerden oder Beschwerden mit dem Wunsch, den Beschwerdeempfänger nicht davon in Kenntnis zu setzen, nicht angenommen! Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören Transparenz und Fairness!
4.Gelingensbedingung
Wenn dieser erste Lösungsversuch scheitert, nehmen Sie bitte per Mail oder telefonisch Kontakt mit der Schulleitung auf. Schildern Sie lhr Anliegen und das Ergebnis des ersten Lösungsversuchs. Die Schulleitung wird dann mit allen Beteiligten einen Gesprächstermin vereinbaren. Grundsätzlich haben sowohl der Beschwerdeführer als auch der Empfänger der Beschwerde das Recht, eine Person seines/ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Die Gesprächspartner sind allen Teilnehmern zuvor bekannt, damit sich diese darauf einstellen können. Nicht angemeldete Personen können im Regelfall nicht am Gespräch teilnehmen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Es wird ein Protokoll angefertigt, das von allen Gesprächsteilnehmern bestätigt wird. Da es sich um ein vertrauliches Gespräch handelt, unterbleiben Mitteilungen an unbeteiligte Personen.
5.Gelingensbedingung
Kommt es in diesem Gespräch zu keiner für alle Seiten akzeptablen Lösung, bietet die Schulleitung innerhalb von vier Wochen eine zweite Gesprächsrunde an, zu dem die Schulleitung auch externe Personen wie Beratungslehrer, Schulpsychologen, Schulaufsichtsbeamte hinzuziehen kann. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie beim ersten Konfliktgespräch.
Ziel dieser zweiten Gesprächsrunde soll sein, den Konflikt so weit zu entschärfen, dass auf der Basis eines Minimalkonsenses ein konstruktiver Weg zur Wiederherstellung einer kooperativen Beziehung zwischen Schule und Elternhaus wird, der das Wohl des Kindes maßgeblich berücksichtigt.
6.Gelingensbedingung
Sollte auch dieses Gespräch nicht zielführend sein, haben die Beschwerde führenden Eltern die Möglichkeit, sich an das Staatliche Schulamt Karlsruhe als zuständige Schulaufsichtsbehörde zu wenden.
Die Schulleitung entscheidet derweil, wie sie mit dem ungelösten Konflikt weiter verfährt und bezieht hierzu ggfs. die Schulaufsichtsbehörde, den Personalrat oder andere dienstliche Stellen mit ein.