1.Gelingensbedingung
Liegt ein Konflikt vor, bewerten Sie sachlich, welchen Schweregrad er hat. Prüfen Sie ehrlich und ruhig, ob eine Konfliktaustragung tatsächlich notwendig ist. Reagieren Sie nicht sofort, sondern warten Sie einen Tag und wägen Sie dann nochmals ab.
2.Gelingensbedingung
Sind Sie zum Schluss gekommen, dass ein ernsthaftes Problem vorliegt, suchen Sie zuerst den direkten Kontakt mit dem Konfliktpartner.
3.Gelingensbedingung
Überspringen Sie keine Ebene, denn mangelnde Offenheit schafft Misstrauen beim Empfänger Ihrer Beschwerde. Vereinbarungen über den Kopf des Beschwerdeempfängers trifft die Schulleitung nicht!
Auch werden anonyme Beschwerden oder Beschwerden mit dem Wunsch, den Beschwerdeempfänger nicht davon in Kenntnis zu setzen, nicht angenommen! Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören Transparenz und Fairness!
4.Gelingensbedingung
Wenn dieser erste Lösungsversuch scheitert, nehmen Sie bitte per Mail oder telefonisch Kontakt mit der Schulleitung auf. Schildern Sie lhr Anliegen und das Ergebnis des ersten Lösungsversuchs. Die Schulleitung wird dann mit allen Beteiligten einen Gesprächstermin vereinbaren. Grundsätzlich haben sowohl der Beschwerdeführer als auch der Empfänger der Beschwerde das Recht, eine Person seines/ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Die Gesprächspartner sind allen Teilnehmern zuvor bekannt, damit sich diese darauf einstellen können. Nicht angemeldete Personen können im Regelfall nicht am Gespräch teilnehmen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Es wird ein Protokoll angefertigt, das von allen Gesprächsteilnehmern bestätigt wird. Da es sich um ein vertrauliches Gespräch handelt, unterbleiben Mitteilungen an unbeteiligte Personen.
5.Gelingensbedingung
Kommt es in diesem Gespräch zu keiner für alle Seiten akzeptablen Lösung, bietet die Schulleitung innerhalb von vier Wochen eine zweite Gesprächsrunde an, zu dem die Schulleitung auch externe Personen wie Beratungslehrer, Schulpsychologen, Schulaufsichtsbeamte hinzuziehen kann. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie beim ersten Konfliktgespräch.
Ziel dieser zweiten Gesprächsrunde soll sein, den Konflikt so weit zu entschärfen, dass auf der Basis eines Minimalkonsenses ein konstruktiver Weg zur Wiederherstellung einer kooperativen Beziehung zwischen Schule und Elternhaus wird, der das Wohl des Kindes maßgeblich berücksichtigt.
6.Gelingensbedingung
Sollte auch dieses Gespräch nicht zielführend sein, haben die Beschwerde führenden Eltern die Möglichkeit, sich an das Staatliche Schulamt Karlsruhe als zuständige Schulaufsichtsbehörde zu wenden.
Die Schulleitung entscheidet derweil, wie sie mit dem ungelösten Konflikt weiter verfährt und bezieht hierzu ggfs. die Schulaufsichtsbehörde, den Personalrat oder andere dienstliche Stellen mit ein.